Setting und Kosten

Als Psychotherapeutin unterliege ich der gesetzlich geregelten Verschwiegenheitspflicht. Alles, was Sie mir erzählen, bleibt selbstverständlich vertraulich. Der äußere Rahmen der Therapie besteht aus kontinuierlichen, möglichst regelmäßigen Sitzungen. Damit dies gewährleistet werden kann, ist es wichtig, die Kosten zu kennen, die Ihnen entstehen.

Einzelpsychotherapie:

  • Erstgespräch (50 Minuten): 120 € 

  • Folgegespräche (50 Minuten): 120 € 

Supervision & Coaching

  • 1 Einheit (50 Minuten): 140 € 

Selbsterfahrung (Propädeutikum, LSB etc.)

  • 1 Einheit (50 Minuten): 120 €

Absageregelung

Bereits vereinbarte Termine können bis spätestens 72 Stunden vor dem Termin kostenlos abgesagt werden. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird das Honorar für die versäumte Sitzung in voller Höhe in Rechnung gestellt – auch im Krankheitsfall. Um den Zeitplan für alle Klient:innen einhalten zu können, ist bei Verspätung leider keine Verlängerung der Sitzungszeit möglich. Ich danke für Ihr Verständnis.

Zahlungsmodalitäten

Das Honorar für das Erstgespräch ist am Ende des Erstgesprächs in bar zu begleichen.

Für alle weiteren Sitzungen erhalten Sie am Monatsende eine Sammel-Honorarnote per E-Mail, die per Banküberweisung zu begleichen ist. Die Honorarnote kann auch für die Einreichung bei Ihrer Krankenkasse verwendet werden.

Teilweise Kostenrückerstattung durch die Krankenkasse

Wenn eine krankheitswertige psychische Störung vorliegt (laut ICD-10), ist eine teilweise Rückerstattung der Therapiekosten durch Ihre Krankenkasse möglich.

Damit Sie eine Refundierung erhalten, sind zwei Schritte erforderlich:

  1. Eine ärztliche Überweisung zur Psychotherapie, die Sie zwischen der ersten und zweiten Sitzung von Ihrer Hausärzt:in oder Fachärzt:in einholen.

  2. Ein Antrag auf Kostenzuschuss, den wir gemeinsam ausfüllen. Sie reichen diesen Antrag anschließend bei Ihrer Krankenkasse ein.

Die Einreichung beider Unterlagen muss spätestens vor der 10. Sitzung erfolgen.

Die Rückerstattungshöhe variiert je nach Krankenkasse:

  • Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK): 33,70 Euro pro Sitzung

  • BVAEB: 46,60 Euro pro Sitzung

  • SVS: 45,00 Euro pro Sitzung

Die genauen Schritte und Voraussetzungen erläutere ich Ihnen gerne im Erstgespräch.